Pia-Maria Koller
BSNR 687101100
Zustandekommen

Der Erstkontakt kann in Eigeninitiative erfolgen.

Nach der Strukturreform vom 1. April 2017 ist die telefonische Erreichbarkeit (tägl. 7.30h - 8.15h, Do. 7. 30h - 8.30h) und Sprechstunde nach Vereinbarung, bevor eine Akutbehandlung wie bisher bekannt startet, verpflichtend. Sie dient der Beratung und Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, der ersten Diagnosestellung und Abklärung, ob krankheitswertige Störungen vorliegen.
Es gibt eine verpflichtende Inanspruchnahme durch Patienten (50 Min.) - zuvor kann keine Akutbehandlung/ Therapie gestartet werden. Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine individuelle Patienteninformation (PTV 10), die Sie über das Ergebnis des Erstgesprächs informiert.
Die Information kann weitere Handlungsempfehlungen, Weiterreichung an Kollegen oder nach Wartezeit Behandlung in selbiger Praxis enthalten.

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